exklusive Jubiläumsgarantie
Metz Consumer Electronics GmbH, Ohmstraße 55, 90513 Zirndorf, gewährt für das Jubiläumsmodell Metz CUBUS edition folgende Herstellergarantie gegen Material- und Fabrikationsfehler:
1. Die nachfolgenden Bestimmungen haben nur für den privaten Gebrauch Gültigkeit.
2. Die Garantiezeit beträgt
• 85 Monate für Material- und Fabrikationsfehler des Fernsehgeräts; ausgenommen hiervon sind Material- und Fabrikationsfehler des Panels einschließlich der Hintergrundbeleuchtung
• 24 Monate für Material- und Fabrikationsfehler des Panels einschließlich der Hintergrundbeleuchtung
Die Garantiezeit beginnt mit dem Abschluss des Kaufvertrages bzw. mit dem Tag der Auslieferung des Gerätes an den Käufer (Endverbraucher).
3. Garantieansprüche können nur durch Vorlage des maschinell erstellten Kaufbeleges, der Produktdaten sowie dieser Jubiläumsurkunde geltend gemacht werden.
4. Für die Abwicklung von Garantieansprüchen ist ausschließlich der Metz Fachhändler zuständig, bei dem das Fernsehgerät gekauft wurde. Gegen Vorlage der unter Nr. 3 genannten Unterlagen werden beim Fachhändler innerhalb der Garantiezeit diejenigen Teile, die infolge eines nachgewiesenen Material- oder Fabrikationsfehlers defekt geworden sind, kostenlos nachgebessert oder ersetzt.
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht am Gerät selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch wird für die nachgebesserten oder ersetzten Teile eine neue Garantiezeit begründet.
5. Unsachgemäße Behandlung und Eingriffe durch den Käufer oder Dritte schließen die Garantieverpflichtungen sowie alle weiteren Ansprüche aus. Ausgenommen von der Garantie sind ferner Schäden oder Fehler, die durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung, mechanische Beschädigung, Beschädigungen durch Tabakrauch oder sonstige äußere Einwirkungen, ausgelaufene Batterien oder durch höhere Gewalt, Wasser, Blitz etc. entstanden sind. Ferner sind natürlicher Verschleiß, Verbrauch, übermäßige Nutzung, Schäden durch Betrieb außerhalb der veröffentlichten Grenzdaten sowie sonstige Mängel, die nicht auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, von der Garantie ausgenommen.
6. Der Garantieanspruch dieser Garantiebestimmungen besteht nur in Deutschland und Österreich.
7. Durch diese Garantiebestimmungen werden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer nicht eingeschränkt.